Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6411
OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01 (https://dejure.org/2002,6411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.06.2002 - 20 W 219/01 (https://dejure.org/2002,6411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 20 W 219/01 (https://dejure.org/2002,6411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2203 BGB, § 2205 BGB, § 2365 BGB, § 52 GBO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung eines Nachlassgrundstücks ohne Gegenleistung durch einen Testamentsvollstrecker; Wirksamkeitsprüfung des Grundbuchamtes; Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers; Entgeltliche Verfügung; Bindung des Grundbuchamtes an die Vermutung des § 2365 Bürgerliches ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GBO § 52; ; BGB § 2203; ; BGB § 2205; ; BGB § 2365

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 52; BGB § 2203 § 2205 § 2365
    Prüfung der Wirksamkeit der Übertragung eines Nachlassgrundstücks ohne Gegenleistung durch einen Testamentsvollstrecker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01
    Auf die fehlende Möglichkeit der Schädigung des Vermächtnisnehmers komme es nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 57, 84, 92 m.w.H.) im Hinblick auf das Zustimmungserfordernis nicht an.

    Seine Verfügungen sind nur wirksam, wenn sie entgeltlich sind, oder wenn Erben und Vermächtnisnehmer den Verfügungen zugestimmt haben (vgl. BGH, Beschluss v. 24.09.1971 -VZB6/71 -in: BGHZ 57, 84 (94); BayObLG, Beschluss v. 13.06.1986 - …

    Da in beiden Fällen schon keine unentgeltliche Verfügung im Sinn von § 2205 Satz 3 BGB vorliegt, weil eine vom Testamentsvollstrecker zu erfüllende Nachlassverbindlichkeit erfüllt wird (Haegele/Winkler, aaO., Rdnr. 240), stellt sich hier die Frage nach der Wirksamkeit trotz Unentgeltlichkeit aufgrund der Zustimmung der Erben und Vermächtnisnehmer nicht, wie sie Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 24.09.1971 (BGHZ 57, 84 ff. = NJW 1971, 2264 = Rpfleger 1972, 49) ist.

  • BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89

    Erklärung der Auflassung durch einen Testamentsvollstrecker und Nachweis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01
    Der Senat ist jedoch entgegen dem Landgericht der Auffassung, dass die Verfügung des Beteiligten zu 1) ohne Zustimmung der Beteiligten zu 4) wirksam ist, weil sie gemäß § 2203 BGB in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen wurde und deshalb keine unentgeltliche Verfügung im Sinn des § 2205 Satz 3 BGB vorliegt (BayObLG NJW-RR 1989, 587; Palandt/Edenhofer: BGB, 61. Aufl., § 2205, Rdnr. 33; Haegele/Winkler: Der Testamentsvollstrecker, 16. Aufl., 2001, Dritter Abschnitt, VII, Rdnr. 197), zu deren Wirksamkeit die Zustimmung der Beteiligte zu 4) erforderlich wäre .
  • BFH, 01.03.2000 - VI R 32/99

    Kindergeld; Prognose der Überschreitung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01
    Auf den Inhalt der beigezogenen Nachlassakten des AG Michelstadt (Az. IV/VI R 32/99) wird Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht