Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung eines Nachlassgrundstücks ohne Gegenleistung durch einen Testamentsvollstrecker; Wirksamkeitsprüfung des Grundbuchamtes; Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers; Entgeltliche Verfügung; Bindung des Grundbuchamtes an die Vermutung des § 2365 Bürgerliches ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 52; BGB § 2203 § 2205 § 2365
Prüfung der Wirksamkeit der Übertragung eines Nachlassgrundstücks ohne Gegenleistung durch einen Testamentsvollstrecker - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Michelstadt - Kimbach Band 6 Blatt 161
- LG Darmstadt, 28.03.2001 - 23 T 36/01
- LG Darmstadt, 28.03.2001 - 23 T 36/20
- OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71
Schenkungen des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01
Auf die fehlende Möglichkeit der Schädigung des Vermächtnisnehmers komme es nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 57, 84, 92 m.w.H.) im Hinblick auf das Zustimmungserfordernis nicht an.Seine Verfügungen sind nur wirksam, wenn sie entgeltlich sind, oder wenn Erben und Vermächtnisnehmer den Verfügungen zugestimmt haben (vgl. BGH, Beschluss v. 24.09.1971 -VZB6/71 -in: BGHZ 57, 84 (94); BayObLG, Beschluss v. 13.06.1986 - …
Da in beiden Fällen schon keine unentgeltliche Verfügung im Sinn von § 2205 Satz 3 BGB vorliegt, weil eine vom Testamentsvollstrecker zu erfüllende Nachlassverbindlichkeit erfüllt wird (Haegele/Winkler, aaO., Rdnr. 240), stellt sich hier die Frage nach der Wirksamkeit trotz Unentgeltlichkeit aufgrund der Zustimmung der Erben und Vermächtnisnehmer nicht, wie sie Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 24.09.1971 (BGHZ 57, 84 ff. = NJW 1971, 2264 = Rpfleger 1972, 49) ist.
- BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89
Erklärung der Auflassung durch einen Testamentsvollstrecker und Nachweis der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01
Der Senat ist jedoch entgegen dem Landgericht der Auffassung, dass die Verfügung des Beteiligten zu 1) ohne Zustimmung der Beteiligten zu 4) wirksam ist, weil sie gemäß § 2203 BGB in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen wurde und deshalb keine unentgeltliche Verfügung im Sinn des § 2205 Satz 3 BGB vorliegt (BayObLG NJW-RR 1989, 587;… Palandt/Edenhofer: BGB, 61. Aufl., § 2205, Rdnr. 33;… Haegele/Winkler: Der Testamentsvollstrecker, 16. Aufl., 2001, Dritter Abschnitt, VII, Rdnr. 197), zu deren Wirksamkeit die Zustimmung der Beteiligte zu 4) erforderlich wäre . - BFH, 01.03.2000 - VI R 32/99
Kindergeld; Prognose der Überschreitung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01
Auf den Inhalt der beigezogenen Nachlassakten des AG Michelstadt (Az. IV/VI R 32/99) wird Bezug genommen.